Allgemeine Nutzungsbedingungen

für die fenzta HOME App

Stand: 15.08.2022

Präambel

Die fenzta COM GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf („fenzta COM“) stellt über die App-Stores von Google und Apple, sowie eine Web-App eine jeweils an die technischen Besonderheiten von Android und iOS angepasste, im Übrigen jedoch gleiche App (genannt „fenzta HOME“) als einen smarten Composer für erlebbare Fenster zur Verfügung. Mit der Bereitstellung von fenzta HOME bezweckt fenzta COM die Förderung des Vertriebs von Fenstern, indem Nachfrager und Anbieter zusammengebracht und Verträge vermittelt werden sollen. Wesentliche Funktion der App ist die virtuelle Darstellung von Fenstern auf dem Display eines Smartphone unter Verwendung des Kamerabildes (augmented reality).

Die Zeit der kostenfreien Nutzung, unmittelbar nach der Installation von fenzta HOME auf einem Smartphone, steht jedermann zur Verfügung und kann damit insbesondere von Bauherren als Nachfragern („Endkunden“) genutzt werden, um die Planung von Fenstern zu unterstützen. Mit fenzta HOME verfügen Endkunden über ein Werkzeug, welches es erleichtern soll, Wunschvorstellungen zu entwickeln und gegenüber Anbietern auszudrücken.

Das Angebot der sich an die kostenfreie Nutzungszeit anschließenden, kostenpflichtigen Nutzung von fenzta HOME adressiert ausschließlich juristische Personen, Handelsgesellschaften und unternehmerisch tätigen Personen („Nutzer“). Diese sind typischerweise im Kontext des Fensterbaus als Anbieter tätig oder begleiten diesen Markt als Berater ihrer Kunden.

fenzta COM erbringt Vermittlungsleistungen zwischen Endkunden und Nutzern, durch die in fenzta HOME bereitgestellten Funktionalitäten sowie die weitere Betätigung von fenzta COM. Dabei wird fenzta COM im entgeltlichen Auftrag der Nutzer tätig, mit dem Vorbehalt, über die konkrete Art und Weise der Vermittlungen, insbesondere die Ausgestaltung von fenzta HOME, jederzeit alleine frei entscheiden zu können. Weder Endkunden noch Nutzer haben einen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung oder einen bestimmten Funktionsumfang von fenzta HOME.

Das Leistungsangebot von fenzta HOME wird Endkunden und Nutzern für den Eigengebrauch zugänglich gemacht. Jede andere Nutzung, insbesondere ein Handeln auf fremde Rechnung und jede Form des Ermöglichens einer indirekten Nutzung von fenzta HOME durch Dritte ist Endkunden und Nutzern untersagt.

  1. Allgemeine Regelungen

1.1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) gelten für alle von fenzta COM im Zusammenhang mit fenzta HOME sowie durch fenzta HOME angebotenen Inhalte und Leistungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen fenzta COM und dem Endkunden bzw. fenzta COM und dem Nutzer.

1.2. Die ANB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung innerhalb von fenzta HOME abrufbar. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer die zu diesem Zeitpunkt gültigen ANB an. Zu diesem Zweck klickt der Nutzer vor Abschluss der Registrierung eine Schaltfläche an. Mit diesem Klick bestätigt der Nutzer, dass er die ihm durch einen Link zur Kenntnisnahme gebrachten ANB zur Kenntnis genommen und mit ihrer Geltung einverstanden ist.

1.3. Alle Regelungen für die Inanspruchnahme der von fenzta COM angebotenen Dienstleistungen und Inhalte sind in diesen ANB und der Leistungsbeschreibung niedergelegt. Eine gesonderte Speicherung dieser ANB und der Leistungsbeschreibung durch fenzta COM erfolgt nicht.

1.4. Die Vertragssprache ist deutsch. Verbindlich gegenüber allen Nutzern ist allein die deutsche Fassung dieser ANB. Sollte eine Übersetzung dieser ANB in eine andere Sprache gefertigt werden (Lesefassung), dient diese ausschließlich der Information der Nutzer.

1.5. fenzta COM behält sich Änderungen dieser ANB und der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vor. Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung widerspricht und fenzta COM den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Änderungsmitteilungen werden dem Nutzer entweder über seinen persönlichen Kommunikationsbereich innerhalb des fenzta HOME oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer der Änderung, gelten die früheren Bestimmungen weiter. Die fenzta COM ist dann jedoch zur Kündigung der Teilnahme nach Ziff. 9.4 innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Widerspruchs berechtigt. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf eine Verpflichtung einer Partei beziehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Teilnahme überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf („wesentliche Vertragspflicht“).

1.6. Die fenzta COM kann die Rechte und Pflichten aus der durch diese ANB ausgestalteten Vertrags auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Sollte fenzta COM von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wird der Endkunde bzw. Nutzer hiervon mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Vertragsübernahme durch fenzta COM in Kenntnis gesetzt. Der Endkunde bzw. Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt der Vertragsübertragung ohne Einhaltung einer Frist nach Ziff. 9 zu kündigen.

1.7. fenzta COM ist berechtigt, fenzta HOME und die mit dem fenzta HOME zusammenhängenden Inhalte und Dienstleistungen selbst oder durch Dritte anzubieten („Subunternehmer“). fenzta COM wird ausschließlich Subunternehmer mit Sitz in EU/EWR beauftragen.

  1. Leistungsgegenstand

2.1. Die fenzta COM wird den fenzta HOME im Grundsatz mit den dort angebotenen Dienstleistungen und Inhalten so bereitstellen, wie die Plattform bei der Registrierung des jeweiligen Nutzers nach Ziff. 3 verfügbar gewesen ist. Kein Nutzer hat einen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung des fenzta HOME, insbesondere erkennen die Nutzer an, dass der fenzta HOME keine ihnen jeweils einzeln zuteilwerdende Leistung ist, sondern nur einheitlich und einmalig gegenüber allen Nutzern angeboten wird. Die fenzta COM behält sich das Recht vor, den fenzta HOME nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers ganz oder teilweise zu ändern oder vorübergehend einzustellen, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten von fenzta COM nicht beeinträchtigt werden und dies dem Nutzer zumutbar ist; Ziff. 1.5 gilt entsprechend.

2.2. Der Funktionsumfang von fenzta HOME beruht auf einer Client-Server-Architektur, so dass die vollständige Nutzung aller Funktionen von fenzta HOME auf dem Smartphone einen Internetzugang erfordert. fenzta HOME kann während einer Zeit ohne Internetzugang eingeschränkt, rein lokal auf dem Smartphone genutzt werden. Etwaige Kosten der Internetkommunikation trägt der Endkunde bzw. Nutzer.

2.3. Die Verfügbarkeit der mit fenzta HOME korrespondierenden Serverkomponente kann zeitweise, insbesondere wegen technischer Störungen, die nicht von fenzta COM zu vertreten sind sowie aus Gründen höherer Gewalt (Ausfall von Stromversorgung und/oder der Internetanbindung, Brand, Explosion, Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen) im Ganzen oder in Teilen eingeschränkt sein, ferner jederzeit für verhältnismäßig zu vernachlässigende Zeiträume gerechnet aufs Jahresmittel wegen der Durchführung von Wartungsarbeiten, die der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Betriebsfähigkeit oder Änderung der Funktionalitäten von fenzta HOME dienen.

2.4. fenzta COM stellt mit fenzta HOME lediglich eine technische Plattform für die hierüber etwaig zwischen Endkunden und Nutzern vermittelten Verträge bereit. fenzta COM ist an Verträgen zwischen Endkunden und Nutzern jedoch weder als Vertragspartei noch als Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt und gibt auch keine Empfehlungen oder Ratschläge ab. Endkunden und Nutzer sind gehalten, ein eigenes Aufmaß durchzuführen. Auf etwaige von fenzta HOME erzeugte Stücklisten oder Darstellungen können sich weder Endkunden noch Nutzer im Hinblick auf die von ihnen angestrebten Geschäfte verlassen.

2.5. Die von Nutzern in fenzta HOME ggf. eingestellten Inhalte sind für fenzta COM fremde Inhalte (Ziff. 5.1).

2.6. Nachrichten jedweder Art, die ggf. über fenzta HOME versendet werden können, die etwaig rechtlich erhebliche Inhalte aufweisen, wirken mit diesen nur für und gegen denjenigen, die als selektierter Sender oder Empfänger am individuellen Kommunikationsvorgang beteiligt sind bzw. waren.

2.7. fenzta COM ist weder zur Entgegennahme, noch zur Bearbeitung von Beschwerden, zur Vermittlung und Schlichtung zwischen Nutzern und Endkunden oder (vorbehaltlich einer abweichenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung) zur Erteilung von Auskünften über Endkunden oder Nutzer verpflichtet.

2.8. Über Links innerhalb von fenzta HOME können Nutzer zu externen Angeboten, insbesondere auf Internetseiten gelangen, die nicht von fenzta COM betrieben werden. Für die Inhalte dieser externen Angebote ist fenzta COM nicht verantwortlich; Ziff. 8 bleibt hiervon unberührt.

2.9. Die fenzta COM ist nicht verpflichtet, Endkunden auf ihre Bonität hin oder Nutzer auf ihre Kompetenzen, Fähigkeiten oder Zuverlässigkeit hin zu überprüfen.

  1. Die Kosten der Nutzung, Registrierung

3.1. fenzta HOME kann in den App-Stores von Google und Apple kostenfrei abgerufen werden. Die erste Zeit der Nutzung, unmittelbar nach erstmaliger Installation auf dem Smartphon, ist kostenfrei.

3.2. Zum Ablauf des Zeitraums der kostenfreien Nutzung wird die weitere Nutzung von fenzta HOME technisch verhindert, bis der Nutzer seine Registrierung abgeschlossen hat. Durch vollständiges Absolvieren des Registrierungsprozesses, also insbesondere durch Betätigen des Bestätigungslinks (siehe Ziff. 3.4), kommt der Vertrag zustande, der durch die ANB ausgestaltet wird.

3.3. Nutzer von fenzta HOME können ausschließlich juristische Personen, Handelsgesellschaften und unternehmerisch tätige, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Registrierung als Nutzer in fenzta HOME. fenzta COM behält sich vor, im Einzelfall die Registrierung als Nutzer ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Schadensersatzansprüche gegen fenzta COM aufgrund der Verweigerung bestehen vorbehaltlich Ziff. 8 nicht.

3.4. Die Registrierung als Nutzer erfolgt über ein elektronisches Anmeldeformular in fenzta HOME unter Verwendung eines vom Nutzer gewählten Benutzernamens und Passworts. Jederzeit bis zum Absenden der in dieses Formular eingegebenen Daten können diese durch Überschreiben berichtigt oder der Registrierungsvorgang abgebrochen werden. Zur Vermeidung missbräuchlicher Registrierungen erfolgt nach Übermittlung des Formulars an fenzta COM unverzüglich die Bestätigung der Registrierung per E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse. Dies ist der Antrag der fenzta COM auf Abschluss des Nutzungsvertrags. Über den darin enthaltenen Link zur Freischaltung wird der Vertrag durch den Nutzer angenommen und der Registrierungsprozess abgeschlossen. Der Nutzer kann in seinem Nutzerprofil jederzeit zusätzliche Informationen einfügen und bereits eingegebene Informationen ändern oder löschen.

3.5. Die vom Nutzer in fenzta HOME hinterlegten Daten, insbesondere die bei der Registrierung und dem Anlegen eines Nutzerprofils abgefragten Daten, sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; dies gilt auch für solche Daten, die vom Nutzer nicht zwingend, sondern freiwillig zur Ergänzung seines Nutzerprofils hinterlegt werden. Ändern sich die Daten des Nutzers, ist der Nutzer zur unverzüglichen Aktualisierung der Angaben in seinem Nutzerprofil verpflichtet. Der vom Nutzer gewählte Benutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Namens- und Kennzeichenrechte.

3.6. fenzta COM haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Nutzerprofilen oder sonstigen von Nutzern herrührenden Angaben; Ziff. 8 bleibt unberührt. Sofern sie für die Zwecke eines Nutzers relevant sind, ist der Nutzer selbst verpflichtet, die Angaben von Endkunden oder anderen Nutzern zu überprüfen. Dies gilt insbesondere vor dem Abschluss eines Vertrags mit einem Endkunden oder anderen Nutzer.

3.7. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seines Passworts verpflichtet. Die Zugangsdaten zum Nutzerprofil sind vor unbefugter Benutzung durch Dritte zu schützen. Der Nutzer ist zur Änderung des Passworts in regelmäßigen Abständen verpflichtet. Für eine missbräuchliche Nutzung des Nutzerprofils haftet der Nutzer. Das gilt nicht, wenn der Nutzer die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

4.1. Für jeden Nutzer ist die Nutzung von fenzta HOME dergestalt kostenpflichtig, dass im Falle eines Vertragsschlusses des Nutzers mit einem Endkunden oder anderen Nutzern sowie falls eine Vermittlungstätigkeit von fenzta COM bzw. das Leistungsangebot von fenzta HOME zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss war, der Nutzer Gebühren entsprechend der Preisliste an fenzta COM zu entrichten hat. Der Nutzer ist verpflichtet, fenzta COM unverzüglich Mitteilung über den Vertragsschluss zu machen und schuldet auf Anfrage von fenzta COM umfassende Auskunft über seine geschäftlichen Aktivitäten, die einen Zusammenhang mit der Nutzung von fenzta HOME aufweisen.

4.2. Mit Zustandekommen des Vertrags des Nutzers mit einem Endkunden oder anderem Nutzer ist fenzta COM berechtigt, die Gebühren zu fordern. Wird ein solcher Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann fenzta COM abweichend von Vorstehendem die Gebühren erst verlangen, wenn die Bedingung eintritt. Der Nutzer hat fenzta COM unverzüglich über vereinbarte aufschiebende Bedingungen zu informieren.

4.3. Die Höhe der Gebühren und die Preise für etwaige weitere kostenpflichte Dienstleistungen und Inhalte in fenzta HOME ergeben sich aus der Preisliste der fenzta COM, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung in fenzta HOME abrufbar ist.

4.4. Festlegungen zu den Zahlungsmöglichkeiten und Modalitäten von Zahlungen können durch fenzta COM nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Nutzer verbindlich festgelegt werden. Diese Festlegungen sind in der Preisliste der fenzta COM enthalten und werden vom Nutzer auch bei Änderungen entsprechend diesem Maßstab mit Wirkung für die Zukunft akzeptiert.

4.5. Die von fenzta COM in Textform (§ 126b BGB) gestellten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Ein Anspruch auf Übersendung einer Papierrechnung besteht nicht. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn fenzta COM über den Zahlbetrag verfügen kann. Der Nutzer gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwanzig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung geleistet hat.

4.6. Im Falle des Verzuges ist fenzta COM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Für die erste Zahlungserinnerung darf fenzta COM Verwaltungsaufwand in Höhe von 5,00 EUR geltend machen, ungeachtet der Frage, ob bereits Verzug eingetreten ist oder nicht. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Verzug bleibt unberührt, ebenso der Anspruch von fenzta COM gegenüber Kaufleuten auf den kaufmännischen Fälligkeitszins.

4.7. Der Nutzer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von fenzta COM anerkannt worden oder unstrittig sind. Dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelansprüche des Nutzers gegen fenzta COM aus demselben Vertrag handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

  1. Inhalte und Pflichten der Nutzer

5.1. fenzta COM ist technischer Dienstleister (siehe Ziff. 2.4). Die in fenzta HOME von einem Endkunden oder Nutzer eingestellten Inhalte werden von fenzta COM gespeichert und damit in diesem Zusammenhang Endkunden und anderen Nutzern verfügbar gemacht. Eine Auswahl oder Entscheidung über die Gestaltung der von den Endkunden oder Nutzern bereitgestellten Inhalte oder eine sonstige Kontrolle dieser Inhalte unmittelbar vor dem Bereitstellen in fenzta HOME durch fenzta COM findet nicht statt. Ebenso wenig beaufsichtigt fenzta COM die Endkunden oder Nutzer oder erteilt diesen Weisungen.

5.2. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der vom Endkunden oder Nutzer eingestellten Inhalte ist dieser selbst verantwortlich. Sollte ein Endkunde oder Nutzer Kenntnis davon erlangen, dass durch die von einem anderen Endkunden oder Nutzer eingestellten Inhalte offensichtlich seine Rechte oder die Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte), wird fenzta COM auf entsprechende Mitteilung den Vorwurf prüfen und, sofern rechtlich erforderlich, den Zugang zu diesen Inhalten sperren bzw. diese Inhalte löschen. Ein entsprechendes Kontaktformular ist in fenzta HOME verfügbar.

5.3. Jeder Endkunde und Nutzer hat das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren.

5.4. Endkunden und Nutzern ist es insbesondere untersagt,

5.5. Werden vom Endkunden oder Nutzer Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien im fenzta HOME verwendet, hat er sicherzustellen, dass ihm an solchen Inhalten die benötigten Nutzungsrechte zustehen. Sollen Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien verwendet werden, die außer dem Nutzer selbst noch weitere Personen darstellen oder sonst enthalten, darf die Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller weiterer dargestellten oder sonst enthaltener Personen hierzu erfolgen.

  1. Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

Mit dem Einstellen von Inhalten im Nutzerprofil und in fenzta HOME werden fenzta COM nur und lediglich diejenigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten eingeräumt, die von fenzta COM benötigt werden, damit fenzta COM die Inhalte anderen Endkunden und Nutzern entsprechend dem Sinn und Zweck von fenzta HOME zugänglich machen sowie die in fenzta HOME angebotenen Dienstleistungen erbringen kann.

  1. Sanktionen

fenzta COM darf nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) unter Beachtung der Interessen des Endkunden oder Nutzers eine oder mehrere Sanktionen gegen diesen verhängen, sofern dieser gegen diese ANB verstoßen hat oder wenn ein wichtiger Grund im Sinne von Ziff. 9.4 dieser ANB vorliegt. Die Schwere der Sanktionen hat sich nach der Schwere der Zuwiderhandlung des Endkunden oder Nutzers zu richten. Diese Maßnahme bleibt so lange bestehen, bis die sanktionierte Handlung von dem Endkunden oder Nutzer abgestellt und eine etwaige Wiederholungsgefahr ausgeräumt worden ist. Als Sanktionen kommen in Betracht: (i) die Löschung der vom Endkunden oder Nutzer im fenzta HOME eingestellten Inhalte, (ii) die Deaktivierung oder Sperrung einzelner Dienstleistungen oder Inhalte für den betreffenden Endkunden oder Nutzer, sowie (iii) die vollständige Sperrung des Zugangs zu fenzta HOME einschließlich des Nutzerprofils. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch fenzta COM nach Ziff. 9.4 bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Geltendmachung anderer und weitergehenden Ansprüche.

  1. Haftung

8.1. Soweit sich aus diesen ANB nichts anderes ergibt, haftet fenzta COM bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, derer sich fenzta COM gegenüber dem Nutzer bedient.

8.2. Auf Schadensersatz haftet fenzta COM gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fenzta COM nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit fenzta COM einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen hat, ebenso bei Ansprüchen des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3. Für die Folgen einer nicht gegebenen Verfügbarkeit der Fiktionalitäten von fenzta HOME zu einem Zeitpunkt, an dem ein Verfügbarmachen durch fenzta COM geschuldet war, haftet fenzta COM nur nach Maßgabe der Ziff. 8.1 und 8.2.

8.4. Für Pflichtverletzungen des Endkunden oder Nutzers haftet ausschließlich dieser selbst. Der Endkunde oder Nutzer stellt fenzta COM von sämtlichen Ansprüchen anderer Endkunden oder anderer Nutzer und Dritter frei, die gegen fenzta COM wegen einer Rechtsverletzung durch die in ein Nutzerskonto oder sonst in fenzta HOME eingestellten Inhalte oder wegen der Nutzung der Angebote durch den Endkunden oder Nutzer geltend gemacht werden. Der Endkunde oder Nutzer übernimmt auf erstes Anfordern alle fenzta COM entstehenden Kosten, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren. Davon umfasst sind insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn der Endkunde oder Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von fenzta COM gegen den Endkunden oder Nutzer bleiben hiervon unberührt.

  1. Kündigung und Beendigung der Teilnahme

9.1. Der Vertrag zwischen dem Endkunden oder Nutzer und der fenzta COM wird auf unbestimmte Zeit begründet.

9.2. Der Endkunde oder Nutzer kann jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen kündigen.

9.3. fenzta COM kann den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Hat der Nutzer kostenpflichtige Inhalte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, ist die Kündigung durch fenzta COM erst auf den Ablauf einer etwaige vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich.

9.4. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für fenzta COM liegt insbesondere dann vor, wenn

9.5. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

  1. Schlussbestimmungen

10.1. Ist der Endkunde oder Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von fenzta COM. Gleiches gilt, wenn der Endkunde oder Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Endkunden oder Nutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die fenzta COM GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.3. Sollten einzelne Regelungen dieser ANB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das gilt entsprechend bei einer Lücke in diesen ANB.

10.4. Die Anwendung der Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB wird vertraglich ausgeschlossen, sofern der Endkunde oder Nutzer kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.